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Was Websitebetreiber im EU-Raum alles beachten müssen, ist eine echte bürokratische Herausforderung: Abmahnungen über Tausende von Euros drohen, nur wegen der unrechtmässigen Verwendung eines Bildes auf der Website oder weil der „Kaufen“-Button im Online Shop nicht richtig beschriftet wurde.
Und seit neustem springen uns auf jeder zweiten Website Cookie-Warnhinweise entgegen, bei der wir zu unserem Einverständnis für das Abspeichern von Cookies gedrängt werden.In der Schweiz sind die Vorgaben glücklicherweise nicht so streng.
Aber:
Was im Internet rechtlich genau gilt, ist trotzdem alles andere als glasklar: Impressumspflicht, Datenschutzhinweis, Haftungsauschlüsse, Urheberrecht, Copyright und EU-Gesetze zur Speicherung von Cookies.
Hier die komplette Checkliste für eine rechtssichere Website in der Schweiz, zusammengetragen aus der in der Schweiz mehrheitlich angewandten Praxis:
Auf jeder geschäftlichen Website, auf der Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, ist ein Impressum seit 2012 Pflicht.
Private Websites brauchen kein Impressum, wobei ein Anwalt auch in diesem Fall ein Impressum grundsätzlich empfehlen würde.
Vereinfacht gesagt: Wenn Geld fliesst, dann braucht es ein Impressum. Mit mindestens den folgenden Angaben:
Fakt ist: Alle modernen Websites speichern Cookies auf dem Gerät des Besuchers ab.
In der Schweiz reicht es aus, auf seiner Website auf den Einsatz von Cookies (und wie diese deaktiviert werden können) hinzuweisen, z.B. mit diesem Text:
Diese Website verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch dieser Website in Ihrem Computer dauerhaft oder temporär gespeichert werden. Zweck der Cookies ist insbesondere die Analyse der Nutzung dieser Website zur statistischen Auswertung sowie für kontinuierliche Verbesserungen.
In Ihrem Browser können Sie Cookies in den Einstellungen jederzeit ganz oder teilweise deaktivieren. Bei deaktivierten Cookies stehen Ihnen allenfalls nicht mehr alle Funktionen dieser Website zur Verfügung.
Das Gesetz in der EU verlangt, dass der Besucher auf die Cookies hingewiesen und er explizit seine Einwilligung geben muss (deshalb überall diese Cookie-Warnhinweise).
Ein aktuell heisses Thema:
Ab dem 25. Mai 2018 gilt dieses neue Datenschutz-Gesetz der EU.
Das Problem:
Es betrifft auch die meisten Schweizer Unternehmen – unabhängig davon, ob diese überhaupt Kunden in der EU haben (im Gegensatz zum bisherigen Cookie Gesetz).
Ein sehr kontroverses Thema, deren Umsetzung und Bedeutung noch nicht völlig klar ist und den Umfang dieses Artikels sprengen würde.
Wenn Sie Google Analytics oder Social Networks (wie z.B. durch Facebook Like Buttons) auf Ihrer Website einbinden, müssen Sie dies auf Ihrer Website ebenfalls dem Besucher mitteilen (weil Sie damit persönliche Daten des Besuchers an fremde Unternehmen wie z.B. Google, Facebook oder Twitter weitergeben).
Ihre Website und Inhalte sind in der Schweiz automatisch durch das Urheberrecht (sozusagen die Schweizer Version des Copyright) geschützt (sofern es sich überhaupt um schützenswerte Inhalte handelt). Es braucht daher keinen ausdrücklichen © Copyright Hinweis (und vorgeschrieben ist dieser Hinweis damit also auch nicht).
Disclaimer / Haftungsausschluss
Disclaimer bzw. Haftungsausschlüsse sind in den allermeisten Fällen unnötig oder können sogar schädlich sein. Am besten einfach sein lassen (oder sich von einem Anwalt beraten lassen).
Hier einige augenöffnende Auflistungen von weit verbreiteten nutzlosen und schädlichen Disclaimern, welchen Sie vielleicht auch bereits aufgesessen sind (aus Deutschland, da ich keine ausführlichen Informationen aus der Schweiz gefunden habe):
Kurz zusammengefasst: Am besten legen Sie auf Ihrer Website die folgenden beiden Seiten an, welche Sie im Fussbereich (Hauptmenü geht natürlich auch) verlinken:
Die Seite muss nicht zwingend „Impressum“ heissen. Diese eindeutige Benennung ist aber sicherlich empfehlenswert. Ausserdem können die Informationen zum Datenschutz natürlich auch direkt auf der Impressum-Seite veröffentlicht werden.
Pflicht:
Wie bereits erwähnt: Rechtlich wasserdicht ist das alles nicht, aber wenn Sie sich an diese Checkliste halten, bewegen Sie sich zumindest in der gleichen Zone, wie viele andere Unternehmen in der Schweiz auch.
Hinweis
Ich bin weder Anwalt, noch ersetzen die folgenden Tipps rechtliche Beratung.
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