Lohnfortzahlungspflicht (z.B. Krankheit)
November 29, 2016Warum man Website-Editoren (Sitebuildern) misstrauen sollte
Februar 10, 2018[fusion_builder_container hundred_percent=“no“ equal_height_columns=“no“ menu_anchor=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_position=“center center“ background_repeat=“no-repeat“ fade=“no“ background_parallax=“none“ parallax_speed=“0.3″ video_mp4=““ video_webm=““ video_ogv=““ video_url=““ video_aspect_ratio=“16:9″ video_loop=“yes“ video_mute=“yes“ overlay_color=““ video_preview_image=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ padding_top=““ padding_bottom=““ padding_left=““ padding_right=““][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ layout=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ border_position=“all“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding_top=““ padding_right=““ padding_bottom=““ padding_left=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ center_content=“no“ last=“no“ min_height=““ hover_type=“none“ link=““][fusion_text]
Unter Hausdienstarbeit im Privathaushalt sind u.a. folgende Tätigkeiten zu verstehen:
- Raumpflegerin/Raumpfleger
- Kinderbetreuung
- Haushaltshilfe
- Aufgabenhilfe
Solche Hausdienstarbeit gilt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Erwerbstätigkeit und muss dementsprechend mit den Sozialversicherungen abgerechnet werden.
Grundsätzlich ist jede im Privathaushalt entlöhnte Tätigkeit beitragsplichtig – auch wenn der Betrag tiefer als CHF 2‘300 (AHV-Freigrenze auf geringfügigem Lohn) im Jahr ist. Zudem haben Personen, die in der Hausdienstarbeit tätig sind und Lohn beziehen, Anspruch auf Familienzulagen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Arbeitnehmende im Hausdienst, deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als acht Stunden beträgt, müssen nur gegen Berufsunfälle versichert werden.
- Arbeitnehmende, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, müssen auch gegen Nichtberufsunfälle versichert sein.
- Personen mit Jahreslöhnen von zurzeit mehr als CHF 21‘150 werden ebenfalls der obligatorischen berulichen Vorsorge unterstellt. Ausgenommen von diesem Obligatorium sind Arbeitnehmende, die nebenberulich tätig sind und bereits für eine hauptberuliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert sind oder im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.
[/fusion_text][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]