Verein ehemaliger Sekundarschüler Lyss
November 7, 2014[fusion_builder_container hundred_percent=“no“ equal_height_columns=“no“ menu_anchor=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_position=“center center“ background_repeat=“no-repeat“ fade=“no“ background_parallax=“none“ parallax_speed=“0.3″ video_mp4=““ video_webm=““ video_ogv=““ video_url=““ video_aspect_ratio=“16:9″ video_loop=“yes“ video_mute=“yes“ overlay_color=““ video_preview_image=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ padding_top=““ padding_bottom=““ padding_left=““ padding_right=““][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ layout=“1_1″ background_position=“left top“ background_color=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ border_position=“all“ spacing=“yes“ background_image=““ background_repeat=“no-repeat“ padding_top=““ padding_right=““ padding_bottom=““ padding_left=““ margin_top=“0px“ margin_bottom=“0px“ class=““ id=““ animation_type=““ animation_speed=“0.3″ animation_direction=“left“ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ center_content=“no“ last=“no“ min_height=““ hover_type=“none“ link=““][fusion_text]
Wer mit dem Auto rast, kommt jetzt richtig an die Kasse: Gestern hat die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) ihre Strafmass-Empfehlungen veröffentlicht.
Wer zum Beispiel mit 60 km/h in einer 30er-Zone erwischt wird, soll neu eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen bekommen. Statt wie bisher 20.
Wer mit 160 auf der Autobahn geblitzt wird, bekommt 30 statt wie bisher 15 Tagessätze (siehe Tabelle).
Diese Strafen ergänzen jene für «offizielle» Raser. Solche, die zum Beispiel innerorts 100 statt 50 km/h fahren. Die bekommen ein Jahr Knast. Das Gesetz gilt seit Anfang Jahr.
Kantone zum Teil strenger
Einzelne Kantone wie St. Gallen und Schwyz haben ihre eigenen Straftabellen Anfang Jahr bereits veröffentlicht. Teilweise mit schärferen Mitteln als jene in der KSBS-Tabelle.
Warum braucht es jetzt noch eine Liste? «Das Gesetz schreibt nur vor, wie das Strafmass für Raser aussehen soll. Also etwa Autofahrer, die mit 200 Stundenkilometern auf der Autobahn unterwegs sind: eine Freiheitsstrafe ab einem Jahr», sagt Andreas Brunner, KSBS-Präsident und Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich.
«Wir wollen erreichen, dass man für die gleiche Geschwindigkeit nicht in einem Kanton mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen bestraft wird und im nächsten mit 120.»
Beim ersten Mal bedingte Strafe
Allerdings: Wer zum ersten Mal erwischt wird, kommt meist mit einer bedingten Strafe davon. Und das letzte Wort hat trotz Empfehlungen der Staatsanwälte der Richter.
Die Strassenopfervereinigung Road Cross freut sich über die Empfehlungen. «Grobe Geschwindigkeitsverletzungen sind kein Kavaliersdelikt mehr. Wir sind zuversichtlich, dass sich diese Strafen jetzt herumsprechen und abschreckend wirken», sagt Sprecher Silvan Granig. «Wir rechnen stark damit, dass sich diese Strafen schon in diesem Jahr positiv auf die Unfall- und Opferzahlen auswirken werden.»
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