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Ab 2015 sind einige Neuerungen im Schweizer Strassenverkehrsrecht geplant. Zunächst tritt zum 1. Januar im Rahmen des Verkehrssicherheitsprograms «Via Sicura» der Rückgriff der Haftpflicht-Versicherung in Kraft. Die weiteren Massnahmen sollen folgen: die Black-Box für Raser und die Alkohol-Wegfahrsperre.
Raser und Autofahrer im angetrunkenen oder fahrunfähigen Zustand, die einen Unfall verursachen, müssen von der Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden. Gleiches gilt bei Drogen- oder Medikamentenmissbrauch. Einen Regressverzicht per Vertrag zu vereinbaren gilt nicht. Dazu verschicken die Autoversicherer Informationen an ihre Kunden.
Die Höhe dieses Rückgriffs der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist abhängig von:
Verschulden
Wirtschaftlicher Situation
Darüber hinaus sollen ab 2015 noch weitere Massnahmen in Kraft treten, der genaue Termin steht noch nicht fest:
Die Fahreignungsprüfungen sollen vereinheitlicht und die medizinischen Mindestanforderungen aktualisiert werden. Einzelne Kantone gehen bereits mit Beispiel voran. So ist die differenzierte Fahrerlaubnis für Senioren nur in einigen Kantonen in Gebrauch. Damit können Senioren, welche die medizinischen Mindestanforderungen nicht mehr komplett erfüllen, unter Auflagen weiter Auto fahren. Diese können beispielsweise eine Nachtfahrverbot beinhalten oder die Fahrerlaubnis auf bestimmte Strecken beschränken.
Atemalkoholproben sollen in Zukunft auch bei Werten von 0,8 Promille und mehr anerkannt und gerichtlich verwertet werden. Blutproben werden nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt, zum Beispiel, wenn die kontrollierte Person dies ausdrücklich verlangt oder wenn ein Verdacht auf Drogenkonsum vorliegt.
Verschärft werden soll auch die Pflicht zum Nachschulungskurs. Teilnahmepflicht besteht bei:
Entzug des Führerausweises wegen Alkohol- oder Drogenkonsum, wenn die Blutalkoholkonzentration mindestens 0,8 Promille beträgt. Dies gilt auch für Ersttäter.
Bei Autofahrern, denen wiederholt der Führerausweis für mindestens sechs Monate entzogen wird. Ersttäter sind davon nicht betroffen.
Weiter ab 2015 geplant: Rasern, denen der Führerausweis für mindestens zwölf Monate entzogen wird, erhalten diesen nur unter Auflage zurück. Sie dürfen fünf Jahre lang nur noch Autos oder Motorräder fahren, die mit einem Datenaufzeichnungsgerät ausgerüstet sind.
Ebenfalls auf schärfere Regeln gefasst machen sollten sich Alko-Lenker: Wem der Führerausweis wegen Alkohol am Steuer auf unbestimmte Zeit entzogen wird, darf später fünf Jahre lang nur Autos mit einer Atemalkohol-Wegfahrsperre fahren. Zunächst aber müssen sich die Verkehrssünder einer Therapie unterziehen. Und nur bei anschließend günstiger Prognose werden sie wieder ans Steuer gelassen.
Quelle: comparis.ch / Thinkstock
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