Schweizer Datenschutzgesetz

neues Datenschutzgesetz (nDSG) in der Schweiz

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz tritt per 1. September 2023 in Kraft und ist stark angelehnt an die europäische DSGVO. Unternehmen sollten dieses Umsetzen, um die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten und Sanktionen und Bussen zu vermeiden. Doch was gibt es dabei zu beachten? 

Das Whitepaper von post.ch liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen und hilft Unternehmen dabei, das neue Datenschutzgesetz zu verstehen und es mithilfe der richtigen Massnahmen einzuhalten.

Die rasant voranschreitende Digitalisierung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Auch deshalb hat der Bundesrat die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) beschlossen. Mit der Revision sollen. Datenbearbeitungen transparenter gemacht und den Menschen mehr Selbstbestimmung über ihre Daten gegeben werden.

Da die Missachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit Sanktionen und Bussen geahndet wird, sollten sich Unternehmen rechtzeitig vorbereiten.

Im Whitepater von post.ch werden die zentralen Faktoren erläutert, die Unternehmen bei der Umsetzung des neuen DSG (nDSG) berücksichtigen sollten. Darüber hinaus wird untersucht, welche Auswirkungen das neue DSG auf die digitale Kommunikation hat und wie diese datenschutzkonform erfolgen sollte. Hier geht es zum Whitepaper.

Datenschutz auf den ersten Blick mit einer Cookie-Richtlinie

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Schweizer Datenschutzgesetz

Was braucht es sonst noch?

ein IMPRESSUM:

Informiert über die Verantwortlichkeiten / Inhaberschaft einer Webseite. Es werden rudimentäre Informationen bekannt gegeben:

Muster: zum Impressum von schneeberger.be

erweiterte Informationen zum Datenschutz 

Die Transparenz bei der Datenverarbeitung ist beim nDSG ein wesentlicher Aspekt. Dazu kommt, dass Betroffene vorgängig über die Datenerhebung informiert werden müssen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen beispielsweise Datenschutzerklärungen erstellt oder aktualisiert werden. Diese sollten sowohl auf der Unternehmenswebseite als auch in der physischen Korrespondenz zur Verfügung gestellt werden.

Muster: Datenschutzinformationen von schneeberger.be gmbh

Wichtig zu wissen:

Im Gegensatz zur europäischen DSGVO richten sich Bussen und Sanktionen gegen natürliche Personen (nicht gegen juristische Personen). Dazu zählen Leitungspersonen wie CEO, CTO, CFO, aber auch Fachkräfte ohne Leitungsfunktion wie Datenschutzbeauftragte.

Unternehmen können sich dagegen nicht versichern. Verletzt eine natürliche Person in einem Unternehmen das neue DSG, werden Sanktionen gegen diese Person ergriffen.

Weitere Informationen

Stärkung des Datenschutzes: 

Informiert über die Verantwortlichkeiten / Inhaberschaft einer Webseite. Es werden rudimentäre Informationen bekannt gegeben. Fragen und Antworten zum Datenschutz:

Link: Informationen der Schweizer Eidgenossenschaft / Bundesamt für Justiz BJ

Das nDSG online:
Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2022/491/de