Schweizer Datenschutzgesetz

neues Datenschutzgesetz Schweiz

Im Hinblick auf das neue Schweizer Datenschutzgesetz welches am 1.9.23 in Kraft tritt sind auch bestehende Webseiten der neuen Gesetzgebung anzupassen. Mit dem neuen Vorschriften lehnen wir uns stark an die Gesetzgebung der EU an! Das totalrevidierte DSG und die entsprechenden Bestimmungen in den Verordnungen sorgen künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten. Insbesondere werden der Datenschutz den technologischen Entwicklungen angepasst, die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten gestärkt sowie die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöht.

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Cookies werden eingesetzt damit eine Webseite einwandfrei genutzt werden kann. Wenn ein Besucher sie «akzeptiert», werden sie für Statistik- und Analysezwecken, zur Personalisierung der Webseiten, zur Personalisierung von Werbung auf Webseiten von Dritten sowie die Besuchererkennung verwendet.

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Schweizer Datenschutzgesetz

Was braucht es sonst noch?

ein IMPRESSUM:

Informiert über die Verantwortlichkeiten / Inhaberschaft einer Webseite. Es werden rudimentäre Informationen bekannt gegeben:

Muster: zum Impressum von schneeberger.be

erweiterte Informationen zum Datenschutz 

Detaillierte Informationen was auf der Webseite für technische Installationen vorhanden sind und wie sie funktionieren.

Muster: Datenschutzinformationen von schneeberger.be gmbh

 

Weitere Informationen

Stärkung des Datenschutzes: 

Informiert über die Verantwortlichkeiten / Inhaberschaft einer Webseite. Es werden rudimentäre Informationen bekannt gegeben. Fragen und Antworten zum Datenschutz:

Link: Informationen der Schweizer Eidgenossenschaft / Bundesamt für Justiz BJ